Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


1.   Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Zoran Mitrusic, Münchener Straße 42, 57439 Attendorn (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) gelten bei Geschäftsabschlüssen in den Geschäftsräumen in der Münchener Straße 42 in 57439 Attendorn ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, dass er ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hätte.

 

 

2.   Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Herrn Zoran Mitrusic, Münchener Straße 42, 57439 Attendorn. Sie erreichen den Verkäufer für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 02722 3879 sowie per E-Mail unter clari.nette@freenet.de

 

 

3.   Preise

Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

 

 

4.   Zahlung

Die Bezahlung erfolgt bar bei Abholung.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt order unbestritten sind oder schriftlich durch den Verkäufer anerkannt wurden.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

 

 

5.   Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

             

           

6.   Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt bei Neuware zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Bei gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen ein Jahr ab Erhalt der Ware.

 

7.   Haftung

Für Personenschäden haften wir unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

8.   Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.